Verpackungsgesetz: Fulfillment-Dienstleister nicht mehr zuständig
Lesedauer 2 min. Mit dem Verpackungsgesetzt (VerpackG, 2019) wurde die Lizenzierung für Versandverpackungen verpflichtend im E-Commerce eingeführt. Dies soll zum einen dem Wohle der Umwelt – durch Vermeidung von Abfällen und Steigerung der Kreislaufwirtschaft – dienen. Denn die Höhe der Lizenzgebühren richtet sich nach der, vom Händler im Umlauf gebrachten, Verpackungsmenge pro Jahr. Zum anderen sollen Endverbraucher durch die Informationspflichten mehr Transparenz über die vom Händler genutzten Verpackungen erhalten.
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